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1331. o. T. (Breslau).

Nanker, Bischof von Breslau, schärft die Heiligung der Sonn- und Festtage, die durch Marktverkehr nicht entheiligt werden dürfen, aufs neue ein sowie die strenge Beobachtung eines verhängten Interdikts, hat auch mit seinem Kapitel beschlossen, dreimal am Tage ein Gebetläuten ausführen zu lassen, verheisst endlich denen, die im Gebet fleissig sind, 40tägigen Ablass.

Montbach, Statuta Synodal. Wrat. S. 13.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.